Mai-Brief 2026

Betreff: Inklusive Schulen mit Arbeitszeitregelung aus der Kaiserzeit

Liebe Freundinnen und Freunde,

 

am Anfang stand ein großes Missverständnis: Viele hielten die Realisierung des Inklusionsauftrags lediglich für eine Frage der physischen Zugänglichkeit von Schulgebäuden, angemessener Arbeitsblätter und verbesserter Personalschlüssel. Erst langsam wurde klar, dass Inklusion umfassend in die gesamte Schulentwicklung eingreift. Eine ganze Reihe bildungspolitisch Verantwortlicher scheint sich vor dieser Herausforderung drücken zu wollen. Inklusion wird in den letzten Jahren immer mehr zu einem Randthema – oder, noch schlimmer, zur Ursache allen Übels erklärt.

Schon im März 2024 veröffentlichte die Bremerhavener Nordsee-Zeitung erneut unter Bezugnahme auf einen anonymen Informanten einen groß angelegten Artikel. Dieser behauptete: „Die Inklusion und das binnendifferenzierte Unterrichten sind ein heldenhafter Ansatz, aber der ist leider völlig realitätsfern.“  Dabei sind es die althergebrachten Methoden, an denen das vermeintlich einst gute Schulwesen schon lange gescheitert ist. Die wahre Ursache für inklusive schulpädagogische Ansätze war nicht die Behindertenrechtskonvention, sondern die Abwahl der Hauptschule durch die Eltern und das vollständige Versagen des aus der pädagogischen Steinzeit stammenden 7-G-Unterrichts:

Alle gleichaltrigen Schülerinnen und Schüler haben zum gleichen Zeitpunkt bei der gleichen Lehrkraft im gleichen Raum mit den gleichen Mitteln das gleiche Ziel gut zu erreichen.

Dass Inklusion an fragmentierten Schulen scheitern muss, lässt sich nicht oft genug betonen. Wer wirklich Inklusion will, muss über den Lehrkräfteberuf und -arbeitszeit sprechen. Die inklusive Schule ist kein fertiges Produkt, das man sich am Schreibtisch ausdenkt und dann implementiert. Im Gegenteil: Inklusive Schulentwicklung ist ein gemeinschaftlicher, systemisch orientierter Such- und Entdeckungsprozess der Einzelschulen. Dem steht jedoch mit dem Deputatsmodell eine seit 150 Jahren unveränderte Arbeitszeitregelung gegenüber. 1873 betrug die Unterrichtsverpflichtung von Grundschullehrkräften 30 Stunden, heute sind es 28. Trotz der 1911 in Preußen erfolgten Reduzierung der Unterrichtsstunde von 60 auf 45 Minuten bleibt die Struktur der Unterrichtsstunde als einziges Maß für die Arbeitsinhalte des Lehrkräfteberufs unverändert. Es wird versucht, mit einer Arbeitszeitregelung aus der Kaiserzeit, die für den nachweislich gescheiterten 7-G-Unterricht geschaffen wurde, die Fragmentierung zu überwinden, multiprofessionelle Teamarbeit aufzubauen und neue Lernformen zu entwickeln.

Solange wir zulassen, dass die Herkunft eines Kindes über seinen schulischen Erfolg entscheidet, ist unser Schulsystem nur eine Sortiermaschine für soziale Privilegien. Es geht in einer demokratischen Gesellschaft nicht um das OB, sondern nur um das WIE. Inklusion ist die Einlösung des im Artikel 1 des Grundgesetzes gegebenen Versprechens, ohne Angst verschieden sein zu dürfen. Mit ungeeigneten Verfahrensweisen, unklaren Arbeitsaufträgen und veralteten Arbeitszeitregelungen eine radikale Erneuerung der Schule zu verlangen, ist unredlich. Die Annahme des Inklusionsauftrags als notwendigen ganzheitlichen Schulentwicklungsauftrag und die darauf bezogene angemessene Veränderung von Arbeitsplatzbeschreibungen und Arbeitszeitregelungen sind die zentralen pädagogischen Herausforderungen unserer Epoche.

Herzliche Grüße

 

Joachim Wolff